Technische Verwaltung

  • laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung des Hauseigentümers)
  • Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit dem Hauseigentümer
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten (selbständige Vergabe bis zu einem vom Hauseigentümer festgelegten Auftragsvolumen, darüber hinaus in Abstimmung mit dem Hauseigentümer) unter Auswahl  geeigneter Fachfirmen.