Technische Verwaltung

  • laufende Überwachung des baulichen Zustands (ggf. unter Hinzuziehung sachkundiger Dritter auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft)
  • Erstellung einer Stammhandwerkerliste, individuell für jedes Objekt in Zusammenarbeit mit der Eigentümergemeinschaft
  • Durchführung der laufenden Instandhaltung und Instandsetzung des Objekts gemäß den Beschlüssen der Eigentümerversammlung
  • In dringenden Fällen Veranlassung erforderlicher Maßnahmen zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Vergabe und Überwachung aller notwendigen Reparatur- und Wartungsarbeiten
  • Vorausplanung aperiodischer Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Regelmäßige vor Ort-Inspektionen